Rechtliches
Haftungsausschluss
bei Link-Inhalte
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das
Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die
Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG,
nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert. Für alle von uns gesetzten Links zu andere Seiten im Internet gilt:
Das Trainingscamp Dreiländereck sowie die
Ersteller dieser Seiten erklären ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf
die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren
wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten gelinkter Seiten auf unserer
Homepage und machen uns die Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für
alle auf unserer Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu
denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen. |
Copyright
Das Layout dieser Werbepräsentation, die
verwendeten Grafiken sowie die Sammlung der Beiträge sind urheberrechtlich
geschützt. Die Seiten dürfen nicht vervielfältigt werden,
Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch
zu öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Die einzelnen Beiträge sind ebenfalls
urheberrechtlich geschützt. Alle Informationen auf diesem Server erfolgen ohne
Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der
Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen. |
Eigenverantwortung
der Gastgruppenleiter
Im Rahmen von Karate und Freizeit stellt das
Trainingscamp Dreiländereck für
unsere Gastgruppen lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung.
Gemäß vorheriger Vereinbarung und Rücksprache mit dem
Gruppenleiter der anreisenden Gastgruppen stellt dieser selbst sein
Sport- und Freizeitprogramm zusammen. Er ist für den reibungslosen Ablauf
während des Aufenthaltes bei uns für seine Gruppe verantwortlich und
gilt als Ansprechpartner und Aufsichtsperson für seine Mitglieder. So ist
die Gruppe und jeder einzelne dieser Gruppe für seine Handlungsweisen
selbst verantwortlich und bei selbstverschuldete Personen- oder
Sachschäden schadenersatzpflichtig, dies gilt für unsere Räumlichkeiten
und für unser Freigelände.
Die Sport- und Freizeitgestaltung ist folglich während des gesamten
Aufenthaltes bei uns eine Veranstaltung des Gastvereins. Somit kann davon
ausgegangen werden, dass sämtliche Mitglieder bei ihren jeweiligen
Landessportverbänden ordnungsgemäß angemeldet und sportversichert sind.
Die Kontrolle darüber trägt ebenfalls der Gastverein.
Zusammenfassend:
Das Trainings-Camp übernimmt keine Haftung für die Sport- und
Freizeitaktivitäten der Gastgruppen während ihres Aufenthaltes bei uns.
Die Gastgruppe und deren Einzelpersonen sind für ihre Handlungsweisen
selbst verantwortlich. |
|