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Rechtliches
 
 
  
  
    
      | Haftungsausschluss 
      bei Link-Inhalte Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das 
Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die 
Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, 
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 Das Trainingscamp Dreiländereck sowie die 
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      | Eigenverantwortung 
      der GastgruppenleiterIm Rahmen von Karate und Freizeit stellt das 
	  Trainingscamp Dreiländereck für 
      unsere Gastgruppen lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung.
 Gemäß vorheriger Vereinbarung  und Rücksprache mit dem 
      Gruppenleiter der anreisenden Gastgruppen stellt dieser selbst sein 
      Sport- und Freizeitprogramm zusammen. Er ist für den reibungslosen Ablauf 
      während des Aufenthaltes bei uns für seine Gruppe verantwortlich  und 
      gilt als Ansprechpartner und Aufsichtsperson für seine Mitglieder. So ist 
      die Gruppe und jeder einzelne dieser Gruppe für seine Handlungsweisen 
      selbst verantwortlich und bei selbstverschuldete Personen- oder 
      Sachschäden schadenersatzpflichtig, dies gilt für unsere Räumlichkeiten 
      und für unser Freigelände.
 Die Sport- und Freizeitgestaltung  ist folglich während des gesamten 
      Aufenthaltes bei uns eine Veranstaltung des Gastvereins. Somit kann davon 
      ausgegangen werden, dass sämtliche Mitglieder bei ihren jeweiligen 
      Landessportverbänden ordnungsgemäß angemeldet und sportversichert sind. 
      Die Kontrolle darüber trägt ebenfalls der Gastverein.
 Zusammenfassend:
 Das Trainings-Camp übernimmt keine Haftung für die Sport- und 
      Freizeitaktivitäten der Gastgruppen während ihres Aufenthaltes bei uns. 
      Die Gastgruppe und deren Einzelpersonen sind für ihre Handlungsweisen 
      selbst verantwortlich.
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